Weiteres Gesprächsangebot für Beschäftigte der Berufsfeuerwehr, Pressemitteilung Stadt Köln v. 01.03.2018

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller richtet neutrale Ombudsstelle ein

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller hat jetzt, wie bereits angekündigt, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Berufsfeuerwehr Köln zusätzliche und vollständig neutrale Ansprechpartner verpflichtet, die Anregungen, Beschwerden und Informationen entgegennehmen. Die Düsseldorfer Kanzlei „Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft“ übernimmt die Funktion einer „Ombudsstelle“ die generell zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet ist und nur auf besonderen Wunsch der Mitarbeiter Informationen anonymisiert weiterleitet.

Das Konzept der Vertrauensanwälte hat sich sowohl für den öffentlichen Dienst wie auch private Unternehmen in Bereichen bewährt, bei denen der Informantenschutz eine besondere Bedeutung hat.

Stadtdirektor Dr. Keller hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr gestartet. Diese Gesprächsangebote stießen auf eine unerwartet hohe Resonanz. Diese Gesprächsrunden werden weitergeführt. Als zusätzliches Angebot wurde jetzt zum 1. März 2018 die neutrale Ombudsstelle eingerichtet. „Aus den ersten Gesprächen, die ich geführt habe, wird ersichtlich, dass in der Mitarbeiterschaft ein großer Kommunikationsbedarf besteht, wo Kritik aber auch Anregungen und Hinweise hierarchieübergreifend geäußert werden können. Diesem Bedürfnis möchte ich neben meinen eigenen Gesprächsrunden ergänzend mit der Einrichtung dieser Ombudsstelle entsprechen“, so Stadtdirektor Dr. Stephan Keller.

„Wir übernehmen als Ombudsstelle die Aufgabe eines sogenannten Vertrauensanwalts. Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sodass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, auch Beschwerden einzureichen, die von uns auf Wunsch ausschließlich anonymisiert bearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Informationen an die Feuerwehr der Stadt Köln weitergeleitet werden, liegt immer beim Informanten“, fasst Fachanwalt Robert Hotstegs das Angebot zusammen. Alle E-mails, Anrufe und Gespräche unterliegen daher der anwaltlichen Schweigepflicht. Will ein Beschwerdeführer, dass seine Information an die Stadt weitergegeben wird, ist ein wöchentlicher Austausch mit der Verwaltung geplant. In regelmäßigen Abständen wird die Ombudsstelle darüber hinaus über ihre Arbeit berichten. „Jeder Mitarbeiter soll wissen, was aus seinem Anliegen geworden ist“, so Hotstegs.

Kontakt zur

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
koeln@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

Autor: Rechtsanwalt Robert Hotstegs

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mediator