Vertraulich. Was heißt das?

Erstens: Sie bestimmen über Ihre Daten!

Gegenüber der Ombudsstelle Feuerwehr gibt es grundsätzlich erst einmal keine „Pflichtangaben“. Unser Beschwerdeformular macht dies gut sichtbar. Sie müssen keinen Namen, keine Telefonnummer und auch keine Emailadresse angeben, wenn Sie es nicht möchten. Wenn Sie Angaben machen, erleichtern Sie uns die Kontaktaufnahme mit Ihnen für Rückfragen und Rückmeldungen. Sie können hierauf aber auch verzichten.

Auch wenn Sie Angaben gemacht haben, bestimmen Sie wie wir mit diesen Daten umgehen sollen. Dürfen wir Ihren Namen an die Stadt Köln weitergeben? Oder sollen wir Ihren Sachverhalt anonymisieren? Sie haben die Wahl.

Details dazu, welche weiteren Daten von uns bei dem Betrieb der Homepage erfasst werden und wie wir damit umgehen finden Sie auch in unseren ausführlichen Datenschutz-Hinweisen.

Zweitens: Wir sind zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet!

Alle Angaben, die Sie gegenüber der Ombudsstelle Feuerwehr machen, sind freiwillig und unterliegen unserer anwaltlichen Verschwiegenheit. Da wir sogenannte „Berufsgeheimnisträger/innen“ sind, sind Ihre Daten bei uns noch besser geschützt. Denn die Bundesrechtsanwaltsordnung und alle Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, …) sehen vor, dass wir nicht nur zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet sind, sondern dass wir auch im Rahmen einer Zeugenbefragung o.ä. nicht zur Bekanntgabe der Daten gezwungen werden können.

Alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet worden.

Auch technisch setzen wir diese Verschwiegenheit um. Denn Sie kommunizieren mit uns über eine Homepage, die nach dem SSL-Standard verschlüsselt wird. Auch die Angaben des Beschwerdeformulars werden auf diesem verschlüsselten Weg an uns übertragen.

Drittens: Dritte unterstützen uns dabei!

Wir können aus technischen Gründen Ihre Anliegen nicht alleine bearbeiten, sondern benötigen die Unterstützung von Providern (Homepage, Email, Telekommunikation) oder Software-Anbietern. Darin unterscheidet sich die Organisation der Ombudsstelle nicht von der sonstigen Organisation unserer Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir beschränken allerdings die Einbindung von Externen auf ein mögliches Minimum. Derzeit haben wir zur Erfüllung unserer Aufgaben als Ombudsstelle mit vier externen Partnern vertraglich die Auftragsverarbeitung von Daten vereinbart:

  • dogado GmbH, Dortmund
  • ebuero AG, Berlin
  • RA-Micro GmbH & Co. KG, Berlin
  • sipgate GmbH, Düsseldorf

Viertens: Sie haben Fragen?

Bitte zögern Sie nicht, sich auch mit Fragen zur Vertraulichkeit an uns zu wenden. Denn wir wollen das gegebene Versprechen bestmöglich einlösen: wir sind

ein Angebot für die Berufsfeuerwehr Köln. unabhängig. vertraulich.

Autor: Rechtsanwalt Robert Hotstegs

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mediator