In jüngster Zeit sind verschiedene Veröffentlichungen zum rechtlichen Hintergrund einer Ombudsstelle erschienen. Eine Auswahl der Literatur möchten wir hier gerne zur Vertiefung empfehlen:
1. Monografien
Armin Hans
Whistleblowing durch Beamte
Rechtslage und Regelungsbedarf
Studien zum Verwaltungsrecht, Band 68
Hamburg 2017, 250 Seiten
ISBN 978-3-8300-9392-3
2. Aufsätze
Martin Henssler
Grundfragen anwaltlicher Verschwiegenheit
Anwaltsblatt 2019, 216ff.
Von wem und auf welche Weise der Anwalt sein Wissen erworben hat, ist ohne rechtliche Bedeutung. Nicht nur die Informationen des Mandanten fallen unter das Schweigegebot, sondern auch alles, was der Anwalt von dritter Seite erfahren oder aufgrund eigener Recherchen festgestellt hat, sofern diese Kenntnisse im Rahmen des Mandats von Interesse sind. Bei dem als anwaltliches Betätigungsfeld zuletzt immer bedeutsamer werdenden Auftreten als Ombudspersonen sind daher regelmäßig nicht nur die dem Anwalt offenbarten Informationen des vertraglichen Mandanten, sondern auch die Informationen des Hinweisgebers, der nicht Vertragspartner des Rechtsanwalts ist, von der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung erfasst.
Henssler, AnwBl 2019, 216 (217)
Beim Einsatz einer anwaltlichen Ombudsperson besteht abhängig von der sehr heterogenen Ausgestaltung des jeweiligen Mandatsvertrags nicht selten die Besonderheit, dass der Rechtsanwalt damit beauftragt wird, als vertrauliche Anlaufstation für den sich offenbarenden Dritten zu fungieren. […] Dies rechtfertigt es, den Fortbestand der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht allein vom Willen des Mandanten, sondern auch von demjenigen abhängig des Hinweisgebers abhängig zu machen. Folgerichtig ist eine entsprechende Erweiterung dann, wenn sich die Tätigkeit der Ombudsperson als anwaltliche Berufsausübung darstellt, mit der der Dritte substanziell und zweckgerichtet in Berührung kommt. Die qualifizierte Einbeziehung des Drittgeheimnisses in das anwaltliche Berufsgeheimnis ist dann die Grundlage des Mandatsverhältnisses. Der Hinweisgeber nimmt eine mandatsähnliche Vertrauensposition wahr.
Henssler, AnwBl 2019, 216 (219)
3. behördliche Informationen
Datenschutzkonferenz (DSK), Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden Whistleblowing-Hotlines: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz (14.11.2018), www.datenschutzkonferenz-online.de
(Stand: 01.04.2019)