Details zur Ombudsstelle
Plettenberg – Der Stadtrat hat seinen einhelligen Beschluss für eine Ombudsstelle im Streit zwischen der Löschgruppe Holthausen und der Feuerwehrführung gegeben. Damit wird die Vermittlungsstelle im August eingerichtet. Aber welche Aufgaben wird sie haben? Wer darf sich mit Hinweisen einbringen? Diese Fragen beantworten wir heute.
Was macht die Ombudsstelle?
Anwaltskanzlei soll den Durchbruch im Feuerwehr-Streit bringen
von Sebastian Schulz und Georg Dickopf
Plettenberg – Die Fronten im Feuerwehrstreit sind verhärtet. Die Mitglieder der Löschgruppe Holthausen kommen mit der Feuerwehrleitung und der Stadt Plettenberg weiterhin nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Nun soll eine Ombudsstelle helfen. Die Politik hat sich im Stadtrat einhellig für die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft aus Düsseldorf als Vermittler ausgesprochen, die bereits für die Kölner Feuerwehr ein solches Verfahren geleitet hat. Aber welche Aufgaben wird die Ombudsstelle nun in Plettenberg wahrnehmen? Wir haben mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs gesprochen und geben einen Überblick.
Wofür braucht es überhaupt eine Ombudsstelle?
Wenn es im Amt knallt, wenn sich Mitarbeitende über Vorgesetzte ärgern, wenn wichtige Informationen nicht alle Betroffenen erreichen – all das sind Gründe für Unzufriedenheit. Aber wer sich als Beamter beschweren möchte, muss dafür den strengen Dienstweg einhalten und sich direkt an den Vorgesetzten oder den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Was aber, wenn man mit genau diesen Vorgesetzten das Problem hat? „Deshalb braucht der Dienstweg manchmal einen Ausweg“, sagt Rechtsanwalt Hotstegs und wirbt in diesem Zusammenhang für eine Ombudsstelle.
Ab wann sol es die Ombudsstelle für Plettenberg geben?
Im August. „Vielleicht gelingt es schon zum 1. August“, berichtet Robert Hotstegs, der sich in den nächsten Tagen zur Detail-Besprechung mit Bürgermeister Ulrich Schulte zusammensetzen wird.
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Jeder, also sowohl freiwillige als auch hauptamtliche Feuerwehrleute. Hotstegs betont: „Wenn die Ombudsstelle eingerichtet wird, steht sie allen Hinweisgebern zur Verfügung.“
… also dürfen sich auch die Feuerwehrleute äußern, die derzeit in einem Disziplinarverfahren stecken?
Ja. „Der Status als aktives oder suspendiertes Mitglied der Feuerwehr ist für den Hinweis unerheblich“, sagt Hotstegs.
Wie läuft das ab, wenn man einen Hinweis geben möchte?
Hinweise können per E-Mail, per Post, über eine Internetseite oder auch in persönlichen Gesprächen entgegen genommen werden, wenn der Bedarf besteht. Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft aus Düsseldorf wird aber in der Regel nicht vor Ort in Plettenberg sein. „Das wäre auch gar nicht zielführend, denn die Hinweise sollen ja, wenn gewünscht, auch anonym bleiben“, sagt Hotstegs.
Stichwort Anonymität: Kann man Hinweise abgeben und sagen: „Mein Name tut nichts zur Sache?“
Ja. Das Angebot ist so aufgestellt, dass derjenige, der sich an die Ombudsstelle wendet, entscheidet, welche Informationen an die Stadt weitergegeben werden. Das war in Köln ganz unterschiedlich: es gab Hinweise, die die Ombudsstelle vollständig anonymisiert weitergegeben hat und es gab Hinweise unter Namensnennung. Genauso gab es Eingebungen, die stellvertretend für Gruppen eingereicht worden sind – ebenfalls anonym.
Was geschieht mit den Hinweisen?
Die Hinweise werden gesammelt und dann gebündelt, voraussichtlich wöchentlich, an die Stadt beziehungsweise die Feuerwehr weiter gegeben. Wobei auch mit jedem einzelnen Hinweisgeber besprochen werde, in welcher Form der Hinweis und ob er überhaupt weitergereicht werden soll, betont Hotstegs. In Köln gab es den Fall, dass ein Hinweis zwei Monate sozusagen in der Ombudsstelle geparkt worden ist, ehe der Hinweisgeber die Freigabe erteilt hat, den Hinweis an die Zuständigen weiterzureichen.
Wer kümmert sich seitens der Stadt beziehungsweise der Feuerwehr um die Hinweise?
Das möchte Bürgermeister Ulrich Schulte von der Detailbesprechung mit der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den nächsten Tagen abhängig machen. Gesetzt seien aber ein hochrangiger Vertreter der Stadt – entweder der Bürgermeister selbst oder sein Vertreter Hans-Peter Kapitain – und wahrscheinlich die Wehrleitung.
Werden Zwischenstände aus dem Ombudsverfahren veröffentlicht?
Robert Hotstegs: „Wir werden von unserer Seite voraussichtlich die Internetseite www.ombudsstelle-feuerwehr.de nutzen, um über das Ombudsstellenverfahren und den Stand des Verfahrens zu informieren. Im Rahmen der Kölner Ombudsstelle haben wir dort etwa auch über den Stand der Eingänge und der Bearbeitung informiert.“
Welche Rolle übernimmt die Ombudsstelle, wenn es hinterher darum geht, zu einer Lösung zu kommen?
Die Ombudsstelle sieht sich als reiner Botschafter; inhaltliche Bearbeitung und Entscheidungen liegen allein bei der Stadt. „Wir tragen dafür Sorge, dass alle Hinweise an die Stadt weitergetragen werden und umgekehrt, dass alle Hinweise bearbeitet werden und eine entsprechende Antwort bekommen. Das bedeutet natürlich auch, dass wir die Botschaften in beide Richtungen transportieren – dass wir sowohldie negativen Eingaben in Rcihtung Stadt transportieren, wie auch Antworten aus der Stadt, die vielleicht nicht voll zufriedenstellend sind, an den Hinweisgeber zurück.
Wie lange wird es die Ombudsstelle geben?
Der Stadtrat hat einvernehmlich beschlossen, die Ombudsstelle für ein Jahr einzurichten.
Wie viel kostet das Ganze?
Der Aufwand ist abhängig von der Zahl der Eingaben. Bürgermeister Ulrich Schulte geht insgesamt von Kosten in Höhe von 10 000 Euro aus.
Darum gehts
Mitglieder der Löschgruppe Holthausen bemängelten öffentlich die aus ihrer Sicht schlechte Kommunikation und Führung der Feuerwehrleitung und drohten mit der Auflösung der Löschgruppe, sollte sich die Situation nicht verbessern. Bürgermeister Schulte reagierte mit einer öffentlichen Stellungnahme und leitete Disziplinarverfahren gegen die Mitglieder aus der Löschgruppe ein. Das Problemt besteht allerdings weiterhin (sep)