erster Bericht über die Ombudsstelle (März/April 2018)

Teil unserer Arbeit als Ombudsstelle ist es nicht nur, die einzelnen Eingaben und Hinweise an die Stadt Köln weiterzuleiten, ggf. zu anonymisieren und den weiteren Verlauf der Eingabe zu begleiten, sondern auch in regelmäßigen Abständen zusammenfassend Bericht hierüber zu erstatten. Diese Berichte stellen wir der Stadt Köln zur Verfügung.

Der erste Bericht umfasst den Zeitraum vom 01. März bis zum 30. April 2018. Wir ergänzen damit einzelne Eingaben um allgemeine Hinweise. So gibt es Themen, die in einzelnen Eingaben lediglich angedeutet wurden. Die sich für uns daraus ergebende Gesamtbetrachtung melden wir so an die Stadt Köln weiter. „erster Bericht über die Ombudsstelle (März/April 2018)“ weiterlesen

Ombudsstelle – Geschäftsstelle – Projektgruppe … Wer macht was?

Die Ombudsstelle ist eine Angebot für Hinweisgeber der Berufsfeuerwehr Köln. Unabhängig. Vertraulich. Uns erreichen Sie ausschließlich direkt über diese Kontaktdaten:

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
koeln@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

Welche Funktion die Geschäftsstelle bei 370, die Projektgruppe und die Lenkungsgruppe übernommen haben und wie alle Stellen zusammenspielen haben wir anhand Ihrer Fragen zusammengefasst dargestellt. Bitte schauen Sie in unsere Fragen & Antworten, sowie in den Ablauf des Ombudsstellen-Verfahrens.

Weiteres Gesprächsangebot für Beschäftigte der Berufsfeuerwehr, Pressemitteilung Stadt Köln v. 01.03.2018

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller richtet neutrale Ombudsstelle ein

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller hat jetzt, wie bereits angekündigt, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Berufsfeuerwehr Köln zusätzliche und vollständig neutrale Ansprechpartner verpflichtet, die Anregungen, Beschwerden und Informationen entgegennehmen. Die Düsseldorfer Kanzlei „Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft“ übernimmt die Funktion einer „Ombudsstelle“ die generell zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet ist und nur auf besonderen Wunsch der Mitarbeiter Informationen anonymisiert weiterleitet.

Das Konzept der Vertrauensanwälte hat sich sowohl für den öffentlichen Dienst wie auch private Unternehmen in Bereichen bewährt, bei denen der Informantenschutz eine besondere Bedeutung hat. „Weiteres Gesprächsangebot für Beschäftigte der Berufsfeuerwehr, Pressemitteilung Stadt Köln v. 01.03.2018“ weiterlesen

Ombudsstelle Feuerwehr ab 01. März erreichbar

Die Stadtverwaltung Köln hat eine externe Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden, Anregungen und Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr, sowie des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz entgegenzunehmen. Beauftragt wurde die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, die das Angebot ab März insbesondere telefonisch, per Email und über eine spezielle Homepage online bereitstellt. „Ombudsstelle Feuerwehr ab 01. März erreichbar“ weiterlesen