Ablauf des Ombudsstellen-Verfahrens in Köln

Diese Seite informiert über den Ablauf des Verfahrens der Ombudsstelle Feuerwehr 2019/2020. Nach Auslaufen der Ombudsstelle werden keine Anliegen / Beschwerden entgegengenommen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stadt Köln.


Wenn Sie unser Angebot nutzen wollen, hilft folgende Orientierung:


↓↓↓ Schweigepflicht der Ombudsstelle ↓↓↓


1. Die Ombudsstelle garantiert Ihnen Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität. Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
koeln@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

2. Die Ombudsstelle bereitet die Eingaben auf und hält ggf. Rücksprache mit Ihnen. Sie entscheiden, ob und wie Ihre Eingabe weiter behandelt werden soll.


↑↑↑ Schweigepflicht der Ombudsstelle ↑↑↑


3. Die Ombudsstelle gibt die Eingaben – ggf. anonymisiert – zur inhaltlichen Bearbeitung an die Stadt Köln weiter. Dort wird die interne Bearbeitung innerhalb der Verwaltung von der Geschäftsstelle bei 370 koordiniert. Nur diese Geschäftsstelle ist erreichbar über die Emailadresse 37-GSfuerombudsstelleFW@stadt-koeln.de oder telefonisch über: Herrn Dusi, Tel. 8110, Herrn Bechimer, Tel. 8100 und Frau Göring, Tel. 8000.

4. Die inhaltliche Bearbeitung und Vorbereitung einer Entscheidung übernimmt dann – auf Grundlage der fachlichen Einschätzung – eine Projektgruppe. Dieser gehören Führungsmitglieder, der Personalrat und Vertreter/innen der Wachen an. Die Projektgruppe gibt Empfehlungen an die Lenkungsgruppe.

5. Entscheidungen wird eine Lenkungsgruppe treffen. Dieser gehören die Amtsleitung, der Personalrat und Stadtdirektor Dr. Keller an.

6. Antworten der Stadt werden über die Ombudsstelle an Sie weitergeleitet. Wenn Ihr Anliegen anonymisiert bearbeitet wird, erfährt die Stadt Köln zu keinem Zeitpunkt, wer Sie sind.

Bitte beachten Sie: Eingaben, Nachfragen oder Paralleleingaben direkt an die Geschäftsstelle 37 oder direkt an die Projekt- oder Lenkungsgruppe werden dort nicht anoymisiert. Nur die Ombudsstelle kann sicherstellen, dass Ihr Dienstherr keine Kenntnis von Ihrer Person erhält.