Diese Seite informiert über den Ablauf des Verfahrens der Ombudsstelle Feuerwehr im Zeitraum vom 15.08.2019 bis zum 14.08.2020. Nach Auslaufen der Ombudsstelle werden keine Anliegen / Beschwerden entgegengenommen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stadt Plettenberg.
Seit dem 15. August 2019 ist die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Stadt Plettenberg als externe Ombudsstelle für Anregungen, Hinweise und Beschwerden aus der Feuerwehr tätig. Die Kanzlei übernimmt damit die Aufgabe eines Vertrauensanwalts für Mitarbeitende und Mitglieder. Durch die Bestellung einer externen Stelle setzt die Stadt Plettenberg ein klares Signal, dass sie Anregungen, Hinweise und Beschwerden ernstnimmt.
Das Instrument einer so genannten Ombudsstelle hat sich in den letzten Jahren in Behörden und Unternehmen etwa im Bereich der Korruptionsbekämpfung bewährt und etabliert. Häufig bestehen Hemmschwellen für einen Mitarbeitenden, auf Missstände hinzuweisen. Wendet er sich an behördeninterne Stellen, besteht die Sorge, als „Verräter“ oder „Spielverderber“ bzw. direkte oder indirekte persönliche Konsequenzen zu erfahren.
Die Ombudsstelle Feuerwehr ist ein Angebot zur Äußerung von Anliegen, Eingaben und Beschwerden für die Feuerwehr Plettenberg. Sie ist außerhalb der Hierarchie der Feuerwehr extern angesiedelt. Sie arbeitet unabhängig und vertraulich. Hierzu sind verschiedene Rückfragen an uns gerichtet worden, die wir gerne beantworten wollen.
Das wichtigste vorweg: wenn Sie uns vertraulich erreichen wollen nutzen Sie bitte ausschließlich die direkten Kontaktdaten der Ombudsstelle.
Ersetzt die Ombudsstelle bisherige Wege?
Nein! Die Ombudsstelle ist neben allen bisherigen Möglichkeiten eingerichtet worden, Anregungen, Hinweise und Beschwerden zu äußern. Der Dienstweg, das Gespräch mit den Kollegen, der Kontakt zum Personalrat oder zu einer Gewerkschaft – alle Wege bestehen weiterhin uneingeschränkt nebeneinander.
Kann sich nur die Freiwillige Feuerwehr Plettenberg an die Ombudsstelle wenden?
unabhängig. vertraulich.
Eine moderne Behördenkultur zielt darauf ab, ein Klima des Wegschauens und des Misstrauens von vornherein zu vermeiden. Ziel ist es, Mitarbeitenden das Vertrauen zu geben, dass Dinge, die nicht korrekt laufen, zur Sprache gebracht werden können, ohne dass Vorverurteilungen gefördert werden. Die Einrichtung einer externen Ombudsstelle ist hier aus unserer Sicht der richtige Weg. Ein Mitarbeitender kann sich an die Rechtsanwälte der Ombudsstelle wenden. Diese nehmen Anregungen, Hinweise und Beschwerden entgegen und unterliegen als Rechtsanwälte ausdrücklich der Verschwiegenheitspflicht – auch gegenüber der Stadt Plettenberg!
Ein Hinweisgeber kann sich daher ganz sicher sein, dass die Informationen nicht in falsche Hände gelangen und nicht missbraucht werden. Auch der eigene Name kann geschützt werden. Auf diese Weise werden nicht nur die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten. Vielmehr kann die Ombudsstelle als Vertrauensperson mit dem Hinweisgeber die Probleme neutral und vertraulich erörtern. Wenn der Mitarbeitende dies wünscht, können die Informationen dann an die Stadt Plettenberg weitergegeben werden. Der Mitarbeitende entscheidet, ob dies „offen“ (also etwa unter Nennung seines Namens) oder anonymisiert geschehen soll.
Werden alle Eingaben der Ombudsstelle in der Stadtverwaltung erfasst und bearbeitet?
Nein. Nur die Ombudsstelle kennt alle Eingaben, die hier eingehen. Der Hinweisgeber entscheidet, wie mit der Eingabe weiter verfahren wird. Die Stadtverwaltung erhält ausschließlich die Eingaben, die von den Hinweisgebern „freigegeben“ wurden.
Erfährt die Stadt Plettenberg alles, was ich Ihnen sage/schreibe?
Nein. Sie bestimmen, welche Informationen und in welcher Form (anonymisiert/nicht anonymisiert) wir die Informationen weitergeben. Wenn Sie möchten, dass eine Information ausschließlich in der Ombudsstelle verbleibt, erfährt die Stadt Plettenberg nicht von Ihrem Anruf oder Ihrer Eingabe.
Wie erfahre ich, was aus meinem Anliegen / meiner Beschwerde geworden ist?
Die Ombudsstelle leitet alle Anliegen zeitnah, möglichst alle zwei Wochen, (anonymisiert oder offen) an die Dienststelle weiter. Denn dort kann und muss über die Anliegen beraten und entschieden werden. Umgekehrt sollen alle Mitarbeitenden eine möglichst zeitnahe Rückmeldung über die weitere Bearbeitung erhalten. Der Bearbeitungsstand kann auch telefonisch, später voraussichtlich auch online abgefragt werden.