Ablauf des Ombudsstellen-Verfahrens in Plettenberg

Diese Seite informiert über den Ablauf des Verfahrens der Ombudsstelle Feuerwehr im Zeitraum vom 15.08.2019 bis zum 14.08.2020. Nach Auslaufen der Ombudsstelle werden keine Anliegen / Beschwerden entgegengenommen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Stadt Plettenberg.


Wenn Sie unser Angebot nutzen wollen, hilft folgende Orientierung:


↓↓↓ Schweigepflicht der Ombudsstelle ↓↓↓


1. Die Ombudsstelle garantiert Ihnen Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität. Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
plettenberg@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

2. Die Ombudsstelle bereitet die Eingaben auf und hält ggf. Rücksprache mit Ihnen. Sie entscheiden, ob und wie Ihre Eingabe weiter behandelt werden soll.


↑↑↑ Schweigepflicht der Ombudsstelle ↑↑↑


3. Die Ombudsstelle gibt die Eingaben – ggf. anonymisiert – zur inhaltlichen Bearbeitung an die Stadt Plettenberg weiter.

4. Die inhaltliche Bearbeitung und Vorbereitung einer Entscheidung übernimmt dann eine Projektgruppe.

5. Antworten der Stadt werden über die Ombudsstelle an Sie weitergeleitet. Wenn Ihr Anliegen anonymisiert bearbeitet wird, erfährt die Stadt Plettenberg zu keinem Zeitpunkt, wer Sie sind.

Bitte beachten Sie: Eingaben, Nachfragen oder Paralleleingaben direkt an die Stadt Plettenberg oder direkt an die Projektgruppe werden dort nicht anoymisiert. Nur die Ombudsstelle kann sicherstellen, dass die Stadt Plettenberg keine Kenntnis von Ihrer Person erhält.